Beauftragter der obersten Leitung

In der Vergangenheit war es in vielen Organisationen so, dass der/die Beauftragte der obersten Leitung, der/die sogenannte QMB, für die Aktualität und die Konformität des QM-Systems verantwortlich war.

Die Geschäftsführung (oder auch Vorstand, Geschäftsleitung, etc.) als eigentlicher Kopf der Organisation hatte diese Aufgaben sozusagen an den oder die QMB delegiert, wurde im Rahmen der Managementbewertung informiert und nahm an den Zertifizierungsaudits bestenfalls zum Einführungsgespräch, für den Prozess der obersten Leitung sowie am Abschlussgespräch teil.

Dennoch ist die Geschäftsführung ganz wesentlicher Bestandteil einer jeden Organisation, sie legt die Strategie fest und setzt diese mit einer Vielzahl organisatorischer Werkzeuge um. Daher kommt zukünftig der Geschäftsführung in der ISO 9001:2015 auch eine besondere Bedeutung zu, welche im Kapitel „5.1 Führung und Verpflichtung“ eindeutig mit einer Vielzahl von Anforderungen belegt ist.
Zugleich wird in der ISO 9001:2015 auf die Rolle des QMB verzichtet. Diese Entwicklung erscheint kontraproduktiv, da es auch weiterhin Personen geben muss, die über das notwendige Fachwissen verfügen müssen, ein Managementsystem in einem Unternehmen zu implementieren und vor allem am Leben zu erhalten. Dies ist nur in seltenen Fällen die Geschäftsführung.